Arbeitsschutzausschauss

In Unternernehmen in Deutschland, welche mehr als 20 Mitarbeitende (haupt-/ehrenamtlich) haben, wird der sogenannte Arbeitsschutzausschuss (ASA) vorgeschrieben. Dieser tagt in der Regel einmal pro Quartal, also 4 mal im Jahr. Bei Bedarf oder Anlass können zusätzliche Meetings stattfinden. Eine Jahresplanung sollte vorhanden sein.

folgende Mitglieder nehmen an der ASA- Stizung teil:

  • Arbeitgeber/in oder eine/ein von ihm Beauftragte/r (zugleich die Leitung der Sitzung)
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Betriebsärzte
  • Mitglieder der MAV
  • Sicherheitsbeauftragte/r
  • ggf. Schwerbehindertenvertretung
  • fallweise Experten zu speziellen Themen (Gesundheitsmanger/in, Gleichstellungsbeauftrage/r)

Sinn und Zweck des ASA ist ein Netzwerk zur Kommunikation zu schaffen und damit einen regelmäßigen Austausch über alle arbeitsschutzrelevanten Themen zu ermöglichen.

 

beispielhafte Themen:

  • Neuerungen in Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen,
  • aktuelles vom Betriebsarzt und den Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Information, Analyse und Diskussion des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens 
  • Diskussion von Maßnahmen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und deren Wirksamkeit
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Sicherheit und Gesundheit bei geplanten Änderungen wie Neuanschaffungen, Organisationskultur, Bauvorhaben
  • Ideen der Beschäftigten für Verbesserungspotentiale im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Beschlüsse über Themen zum Gesundheitsmanagement wie Gesundheitstage, Thema Rückengesundheit, Arbeitsplatzergonomie etc.
  • aktuelle Gefährdungsbeurteilung etc.

Ziel ist es, über einen regelmäßigen Austausch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu schaffen und weiterzuentwickeln.