In Unternernehmen in Deutschland, welche mehr als 20 Mitarbeitende (haupt-/ehrenamtlich) haben, wird der sogenannte Arbeitsschutzausschuss (ASA) vorgeschrieben. Dieser tagt in der Regel einmal pro Quartal, also 4 mal im Jahr. Bei Bedarf oder Anlass können zusätzliche Meetings stattfinden. Eine Jahresplanung sollte vorhanden sein.
folgende Mitglieder nehmen an der ASA- Stizung teil:
- Arbeitgeber/in oder eine/ein von ihm Beauftragte/r (zugleich die Leitung der Sitzung)
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Mitglieder der MAV
- Sicherheitsbeauftragte/r
- ggf. Schwerbehindertenvertretung
- fallweise Experten zu speziellen Themen (Gesundheitsmanger/in, Gleichstellungsbeauftrage/r)
Sinn und Zweck des ASA ist ein Netzwerk zur Kommunikation zu schaffen und damit einen regelmäßigen Austausch über alle arbeitsschutzrelevanten Themen zu ermöglichen.
beispielhafte Themen:
- Neuerungen in Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen,
- aktuelles vom Betriebsarzt und den Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Information, Analyse und Diskussion des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens
- Diskussion von Maßnahmen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und deren Wirksamkeit
- Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Sicherheit und Gesundheit bei geplanten Änderungen wie Neuanschaffungen, Organisationskultur, Bauvorhaben
- Ideen der Beschäftigten für Verbesserungspotentiale im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Beschlüsse über Themen zum Gesundheitsmanagement wie Gesundheitstage, Thema Rückengesundheit, Arbeitsplatzergonomie etc.
- aktuelle Gefährdungsbeurteilung etc.
Ziel ist es, über einen regelmäßigen Austausch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu schaffen und weiterzuentwickeln.

