Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigten. Ihre Aufgabe ist es Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und Beschäftigte (haupt-/ehrenamtliche) medizinisch/beruflich/sozial zu rehabilitieren.
1. Verwaltungsberufsgenossenschaft: VBG
Abhängig Beschäftigte: Pfarrsekretärin, Mesner, Pastoralreferenten, Verwaltungsangestellte, Personen, die im Interesse der Kirchengemeinden tätig werden, z.B. Ehrenamtliche, Organist:in, etc.
2. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: BGW
Abhängig Beschäftigte: pädagogisches Personal, Personen die im Interesse der Einrichtung tätig werden, z.B. Eltern die bei Ausflügen unentgeltlich Unterstützung leiste.
3. Unfallkasse Baden-Württemberg: UKBW
Kinder die von der Kindertageseinrichtung betreut werden.

