Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist mehr als eine geseztliche Verpflichtung.

Sie ist die systematische Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Risiken) und Belastungen der Beschäftigten und die Grundlage für ein erfolgreiches und systematisches Management für Sicherheit und Gesundheit. Hieraus erfolgt die Ableitung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. Reduzierung dieser Gefahren und Belastungen.Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse, obliegt der obersten Führungsebene, den Hauptabteilungs- und Stabstellenleitern sowie den Abteilungsleitern und Sachgebietsleitungen für die Beschäftigten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, nach Maßgabe der Delegation.Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind auf Anfrage bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen unterstützend/ beratend tätig.

In unserem Mitarbeiterportal finden Sie unter folgenden Links Arbeitshilfen und Vorlagen für die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen. 

GBU_Büroräume.docx - GBU_Büroräume.docx - DRS MAP

04_H_Gef_Pfrbuero_30_Jan.docx - 04_H_Gef_Pfrbuero_30_Jan.docx - DRS MAP

Die 7. Schritte der Gefährdungsbeurteilung

1.Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Tauschen Sie sich mit Ihren Beschäftigten über die jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten aus, die in ihrem Arbeitsalltag anfallen. WO könnte es gefährlich werden?

2.Gefährdungen ermitteln
Welche von den beschriebenen Tätigkeiten können eine Gefährdung für die Gesundheit der Mitarbeiter*innen darstellen? Notieren Sie sämtliche Gefährdungen die bei dieser Tätigkeit auftreten können.

3.Risiko beurteilen
Ordnen Sie nach dem Risiko der Gefährdung: WAS ist gefährlich und was ist weniger gefährlich.

4.Schutz-Maßnahmen festlegen
Erarbeiten Sie Schutzmaßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung dieser Gefährdungen.

5.Umsetzen der Maßnahmen
Legen Sie fest wer, bis wann welche Maßnahmen durchführt.

6.Wirksamkeit überprüfen
Überprüfen Sie Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen direkt nach den vereinbarten Terminen.

7.Fortschreiben
Kontrollieren/ Überarbeiten Sie die Gefährdungsbeurteilung  mindestens  jährlich und aktualisieren Sie wenn neue Gefährdungen aufgetreten sind oder auftreten können (z.B. Anschaffung neuer Geräte, Produkte, Änderung der Arbeitsorganisation, -ablauf etc).